KOBV_Info

Was ist der KOBV und was tun wir?

Wer ist der KOBV?

Der KOBV vertritt die Interessen und Anliegen von allen Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art und Ursache. Mit über 33.000 Mitgliedern sind wir die größte Vereinigung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Unser Leitsatz: "Wir bewegen"

Der KOBV-Leitsatz drückt aus, wofür unser Verband steht: "Wir", das sind Sie und der KOBV. Gemeinsam können wir in unserer Umwelt viel "bewegen". Alle Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke genauso wie Unfallopfer, Diabetiker:innen, Rollstuhlfahrer:innen oder mit einer anderen Behinderung Geborene haben in unserem Land Rechte, Ansprüche und Bedürfnisse. Der KOBV hilft Ihnen, diese durchzusetzen. Gemeinsam haben wir eine starke Stimme und werden gehört!

Was tut der KOBV?

· Wir beeinflussen die Gesetzgebung in Bund und Ländern

Seit seiner Gründung ist es dem KOBV gelungen, die Anliegen seiner Mitglieder an die gesetzgebenden Körperschaften in Bund und Ländern heranzutragen und in intensiven Verhandlungen mit den politisch Verantwortlichen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen durchzusetzen (z. B.: Behinderteneinstellungsgesetz, Pflegegeldgesetz, Sozialversicherungsgesetze, steuerliche Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen, etc.).

  1. Wir stehen mit den politischen Entscheidungsträgern in kontinuierlichem Kontakt
  2. Wir verfassen Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und bringen Gesetzesvorschläge ein
  3. Wir arbeiten in verschiedensten öffentlichen Gremien und Ausschüssen mit, vom Bundesbehindertenbeirat über Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern und Behindertenausschüssen bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice bis zur Trafikbesetzungskommission

· Wir setzen Ihr Recht durch

KOBV Mitglieder werden kostenlos durch die Expert:innen der KOBV-Sozialrechtsabteilung in Behindertenangelegenheiten vor Ämtern, Behörden und Gerichten vertreten. Beispiele:

  1. Pflegegeldangelegenheiten und Anträge zur Rezeptgebührenbefreiung
  2. Förderansuchen oder Anträge auf einen Behindertenpass
  3. Im Arbeitsleben: Kündigungsverfahren, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  4. Beim Weg in die Pension

· Wir beraten und informieren Sie vor Ort

Die Expert:innen der KOBV-Sozialrechtsabteilung bieten regelmäßige regionale Sprechtage an. Engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in fast 240 Orts- und Bezirksgruppen stehen Ihnen ganz persönlich und ganz in Ihrer Nähe mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich erhalten unsere Mitglieder regelmäßige Informationen über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin "KOBV - gemeinsam stärker".

· Wir sind in Ihrem Betrieb

Wir sind die bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen, kümmern uns um deren Aus- und Weiterbildung, beraten und vernetzen sie

· Wir erleichtern Ihnen die Rückkehr zum Arbeitsmarkt

Unser gemeinnütziges Unternehmen Wien Work bietet Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance, am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben teilzuhaben - durch geschützte Dauerarbeitsplätze, Transitarbeitsplätze und Lehrplätze im Rahmen der integrativen Berufsausbildung (IBA). Weiters wird Beratung und Betreuung bei der Vermittlung in den freien Arbeitsmarkt angeboten.

· Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit

Unser Trafikreferat kann Sie dabei unterstützen, sich eine neue Existenzgrundlage aufzubauen. Wir beraten Trafikinteressent:innen, bilden zukünftige Trafikant:innen aus und leiten eigene Schulungstrafiken.

· Wir sorgen für Ihre Aus- und Weiterbildung

Der KOBV bietet mit seiner KOBV Akademie ein eigenes Aus- und Fortbildungsprogramm für KOBV-Funktionär:innen sowie für Berater:innen in Selbsthilfegruppen, das mit dem Zertifikat "KOBV - zertifizierte/r Berater:in für Menschen mit Behinderungen" abgeschlossen werden kann.

· Wir ermöglichen Ihnen Rehabilitation

durch den Betrieb einer eigenen Rehabilitationseinrichtung, dem orthopädischen Klinikum SKA Zicksee im Seewinkel.

· Wir bieten Ihnen günstige Urlaubsmöglichkeiten

in unserem Erholungs- und Seminarhaus Schloss Freiland.

· Wir leisten rasche Hilfe in finanziellen Notlagen

"Wer schnell hilft, hilft doppelt". In Not geratenen Mitgliedern wird durch rasche und unbürokratische finanzielle Unterstützung geholfen. Die Haupteinnahmequellen für unsere Nothilfe sind die Erträge der jährlichen KOBV-Lotterie, des KOBV-Jahrbuches und der KOBV-Weihnachtskartenaktion.

LEITBILD

Dieses Leitbild wurde von Funktionärinnen und Funktionären und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland erarbeitet und vom Vorstand des KOBV verabschiedet.

Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland Wir sind ein gemeinnütziger Dienstleistungsverband. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Wien, Niederösterreich und Burgenland. Der Verband ist parteipolitisch unabhängig und religiös neutral. Unsere Mitglieder sind Kriegsopfer und deren Hinterbliebene sowie Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art und Ursache

Wir sind die kompetente Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen.

Ziel unseres Handelns ist die Hebung der physischen, psychischen, sozialen und kulturellen Befindlichkeit unserer Mitglieder und anderer Menschen durch:

- Einflussnahme auf Gesetzgebung und Vollziehung

- Kompetente Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten

- Preisgünstige Urlaubsmöglichkeiten in unserem Erholungshaus Schloss Freiland

- Betreiben des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee

- Hilfeleistung bei beruflicher Integration und Existenzgründung sowie in Notlagen

- Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenvertrauenspersonen

- Betreuung der Mitglieder in Orts- und Bezirksgruppen sowie im privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitsbereich

Die uns zur Verfügung stehenden Mittel setzen wir zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam ein. Maximen des Handelns unserer Funktionäre/Innen und Mitarbeiter/Innen sind:

  • Wertschätzender Umgang und Menschlichkeit
  • Gegenseitige Achtung und Respekt
  • Offenheit und Toleranz n Ausreichende Information
  • Kompetenz und Flexibilität n Sicherheit geben
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Anerkennung der Leistung der anderen
  • Teamgeist n Bereitschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Freude vermitteln

Mit diesen Maximen und im Bewusstsein

"GEMEINSAM STÄRKER"

wollen wir ein größtmögliches Maß an Zufriedenheit der Mitglieder, der Funktionärinnen und Funktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

sowie eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit erreichen.

Warum KOBV Mitglied werden?

Gemeinsam haben wir eine starke Stimme!

Der KOBV für Wien, NÖ und Bgld. hat über 33.000 Mitglieder (österreichweit über 60.000!) - das erhöht die Durchschlagskraft unserer Anliegen. So unterschiedlich Menschen mit Behinderungen auch sein mögen, es gibt viele gemeinsame Probleme, die sie lösen müssen. Der KOBV unterstützt sie dabei. Wir haben bereits viel erreicht, um allen Menschen mit Behidnerungen in unserem Land das Leben mit ihrer Behinderung zu erleichtern, doch es gibt noch einiges zu tun!

Wir unterstützen Sie!

  • wenn Sie diskriminiert werden
  • in der Arbeitswelt
  • bei der Rehabilitation
  • bei der Pensionierung
  • bei Pflegebedürftigkeit
  • beim Autofahren
  • bei Steuern und Finanzangelegenheiten
  • bei Abgaben, Gebühren und Ermäßigungen
  • bei Versorgungsansprüchen (bei speziellen Ursachen der Behinderung)

Unterstützen Sie uns!

bei unserer Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Werden Sie Mitglied beim KOBV! Sie können zwischen zwei Mitgliedschaften wählen:

Ordentliche Mitgliedschaft beim KOBV

Folgende Personen können ordentliche Mitglieder beim KOBV werden:

  • Menschen mit Behinderungen*
  • Kriegsopfer
  • Hinterbliebene von Kriegsopfern

* Für nicht eigenberechtigte Personen wird die Mitgliedschaft durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt monatlich Euro 5,30 (2022).

Unsere Leistungen - Ihre Vorteile

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes und sozial integriertes Leben zu ermöglichen. Information, Beratung und rechtliche Vertretung sind daher nur ein Teil der Aufgaben des KOBV. Wir bieten auch Urlaubs- und Erholungsaufenthalte zu besonders günstigen Preisen an. Wir betreiben das orthopädische Klinikum SKA Zicksee und führen jährlich eine Lotterie durch, um unsere Mitglieder in Notfällen auch finanziell unterstützen zu können.

Die Leistungen des KOBV im Detail

· Mitwirkung bei Akten der Gesetzgebung, Vertretung in öffentlichen Gremien und Ausschüssen, Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen.

1. Wahrung der Interessen und Rechte der Menschen mit Behinderung als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Menschen mit Behinderung, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer:innen, Behindertenhilfe der Länder.

2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung geht, und zwar:

  • Bundesbehindertenbeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
  • Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Plfege und Konsumentenschutz in Kriegsopferfragen)
  • Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte, Darlehen nach §§ 6 und 10 a BEinstG)
  • Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Menschen mit Behinderung etc.)
  • Behindertenausschüsse bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (Kündigungsverfahren)
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Trafikbesetzungskommission und Besetzungsoberkommission
  • Trägerkonferenz und Vorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern
  • Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich und dem österreichischen Behindertenrat
  • Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung)
  • Arbeitskreis zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Arbeitskreis Pflegevorsorge
  • Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
  • Arbeitskreis Invalidität im Wandel
  • Versöhnungsbeirat gem. § 5 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
  • Fit2work-Beirat

3. Zusammenarbeit mit politischen Verantwortungsträgern. Durch persönlichen Kontakt mit den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Länderebene werden Wünsche, Anliegen und Beschwerden aus dem Mitgliederkreis direkt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern erörtert und konkrete Maßnahmen getroffen.

Zuständigkeit: Verbandsleitung

· Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

· Wahrung der Interessen der berufstätigen Menschen mit Behinderung:

a) Behinderteneinstellungsgesetz:

  • Anträge auf Feststellung zum Personenkreis der begünstigten Menschen mit Behinderung;
  • Vertretung in Kündigungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice;
  • Förderungen für Arbeitgeber:innen

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

b) Bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen:

  • Aus- und Weiterbildung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • professionelle Beratung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • Vernetzung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • Stärkung der Rechte der BVP`s durch Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sozialministeriumservice, AK und ÖGB

Zuständigkeit: BVP Servicestelle

c) Hilfe bei Erlangung einer Tabaktrafik zur Schaffung einer Existenzgrundlage:

  • Zusammenarbeit mit der Monopolverwaltung, der Standesvertretung der Tabaktrafikanten und dem Sozialministeriumservice
  • Beratung der Trafikinteressent:innen

Zuständigkeit: Trafikreferat

  • praktische Schulung von behinderten Trafikinteressent:innen in Schulungstrafiken
  • Trafikakademie

Zuständigkeit: KOBV-Schulungs-GesmbH

2. Bundesbehindertengesetz:

  • Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses;
  • Förderungsansuchen an den Unterstützungsfonds

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

3. Beratung für versehrte Autofahrer:innen:

  • Parkbegünstigungen durch den Gehbehindertenausweis gem. § 29 b Straßenverkehrsordnung;
  • Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe;
  • Kfz-Steuerbefreiung;
  • Lohnsteuerfreibetrag (€ 190,- mtl.);
  • Mautermäßigung;
  • Kostenlose Autobahnvignette.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

4. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten:

  • Steuerbefreiungen;
  • Freibeträge für Menschen mit Behinderungen;
  • Pendlerpauschale;
  • Erhöhte Familienbeihilfe

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

5. Sozialversicherung:

a) Krankenversicherung: Beratung und Antragstellung für Rezeptgebührenbefreiung

b) Unfallversicherung: Antragstellung auf Gewährung einer Versehrtenrente nach einem Arbeitsunfall oder wegen Berufskrankheit; Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

c) Pensionsversicherung: Antragstellung auf Gewährung einer

  • Invaliditätspension für Arbeiter;
  • Berufsunfähigkeitspension für Angestellte;
  • Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Bauern; ·
  • Dienstunfähigkeitspension für Beamte

Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

6. Pflegegeld:

  • allgemeine Beratung;
  • Antragstellung auf Gewährung eines Pflegegeldes
  • Klagsführung und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

7. Vertretung und Beratung zu nachstehenden Versorgungsgesetzen:

  • Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG);
  • Heeresentschädigungsgesetz (HEG);
  • Verbrechensopfergesetz (VOG);
  • Impfschadengesetz (ISchG);
  • Opferfürsorgegesetz (OFG)
  • Conterganhilfegesetz

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

· Rechtliche Beratung allgemein

Durch unsere Verbandsanwälte. Die erste Beratung ist kostenlos. Für die weitere Vertretung wird eine 35 %ige Ermäßigung gewährt.
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

IV. Erholungsaufenthalte

  • in unserem Erholungshaus Schloss Freiland
  • die An- und Abreise von/nach Wien ist für unsere Mitglieder kostenlos

Die Preise für unsere Mitglieder sind nach dem Einkommen gestaffelt. Zuständigkeit: Urlaubsreferat

· Heilbehandlung und Rehabilitation

in unserem Rehabilitationszentrum SKA Zicksee, Orthopädisches Klinikum:

  • Prävention, Rehabilitation und Integration von Patient:innen mit Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
  • Früherkennung von Krankheitsveranlagungen,
  • Behandlung bei Erkrankung und
  • Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld.

· Hilfe bei finanzieller Notlage

Für Mitglieder, die unvorhergesehen und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

· Lotterie

Der Reingewinn der einmal jährlich veranstalteten Lotterie wird wohltätigen Zwecken zugeführt.
Zuständigkeit: Lotterieabteilung

· Information

über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin "KOBV gemeinsam stärker".
Zuständigkeit: Redaktion

IX. Orts- und Bezirksgruppen

  • Regionale Beratung der Menschen mit Behinderungen;
  • Regionale Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen
  • Regionale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen
  • Regionaler Kommunikationsstützpunkt für Menschen mit Behinderungen
  • Regionale Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen
  • Ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Menschen mit Behinderungen

Beratung beim KOBV

Um die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu verbessern, ist umfassende Information wichtig. Denn nur wer von seinen Rechten und Ansprüchen weiß, kann diese erfolgreich nutzen.

Wir beraten unsere Mitglieder deshalb persönlich, unterstützen sie beim Stellen von Anträgen und vertreten ihre Rechte - bitte wenden Sie sich dazu an unsere Sozialrechtsabteilung oder besuchen Sie einen unserer Sprechtage in Ihrer Nähe.

Hier finden Sie außerdem einen Überblick über Ansprüche, Vergünstigungen und Möglichkeiten, die Ihnen das Leben mit Behinderung erleichtern können.

Ansprüche und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Informieren Sie sich, in welchen Bereichen Menschen mit Behinderung Vergünstigungen zustehen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu unterschiedlichen Themen gesammelt.

Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader. Wenn er auf Ihrem Computer nicht vorinstalliert ist, können Sie den Acrobat Reader hier herunterladen.

  • Autofahrer:innen mit Behinderungen
  • Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr, von der Ökostrompauschale und Zuschuss zum Fernsprechentgelt
  • Behindertenpass
  • Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
  • Pflegegeld
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Sozialversicherung
  • Steuerrecht
  • Unterstützungen für pflegende Angehörige
  • Versorgungsansprüche nach speziellen Ursachen der Behinderungen